Jedes Gebäude mit einem ausreichenden, ganzjährigen Strom- und Wärmebedarf ist für den Einsatz eines Mini-BHKW`s geeignet. Im privaten Bereich stellt ein BHKW vor allem für Eigentümer von größeren Ein- und Mehrfamilienhäusern eine vorteilhafte Investition dar. Der Einsatz in öffentlichen Einrichtungen, Gewerbebetrieben sowie im Freizeit- und Gesundheitsbereich ist vor allem durch die Verringerung der Stromkosten attraktiv. Die hohe Wirtschaftlichkeit des BHKW`s mit niedrigen Amortisationszeiten von bis zu 5 Jahren stellt neben der hohen Betriebssicherheit und den geringen Wartungskosten ein wesentliches Entscheidungsktiterium dar.
Steuerliche Vorteile für Betreiber von BHKW-Anlagen:
| Befreiung von der Stromsteuer |
2.05 Cent/kWh |
| Erstattung der Mineralölsteuer für Erdgas |
0,55 Cent/kWh |
| Erstattung der Mineralölsteuer für Flüssiggas |
60,6 EURO/1000 kg |
Weiterhin wird im KWK-Modernisierungsgesetz ein Bonus von 5,11 Cent/kWh zusätzlich zur gesetzlich festgelegten Vergütung für den in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Strom festgeschrieben.